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Darf ich meinen Kunden ohne Einwilligung einen Newsletter senden?

Für bestehende Kunden gilt eine Ausnahme, aber sie ist enger, als die meisten denken.

Die Ausnahme

Wer bereits bei Ihnen gekauft hat, dem dürfen Sie E-Mails zu Ihren eigenen, ähnlichen Produkten senden. Bedingung: Sie haben die Adresse bei diesem Verkauf erhalten, und jede Nachricht enthält eine klare Abmeldemöglichkeit.

Wo es schiefgeht

„Ähnlich“ wird großzügig ausgelegt. Wer eine Buchhaltungssoftware gekauft hat und Post zu Ihrer neuen Versicherungsdienstleistung erhält, fällt nicht mehr unter die Ausnahme.

Und „bestehender Kunde“ ist nicht dasselbe wie „jemand, der einmal ein Angebot angefragt hat“. Ein Interessent ist kein Kunde.

Für alle anderen

Einwilligung im Voraus, und Sie müssen nachweisen können, wann und wofür sie erteilt wurde. Halten Sie das bei der Anmeldung fest – eine Liste ohne diese Daten ist bei einer Beschwerde nicht zu verteidigen.

Was immer gilt

Ihre Identität klar angeben und die Abmeldung reibungslos ermöglichen. Diese Anfrage muss sofort verarbeitet werden und darf keine Anmeldeseite erfordern.

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